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Über mich

Ich bin seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und gehöre der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes an. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet des Allgemeinen Zivilrechtes und als Fachanwältin für Familienrecht auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechtes.

Die Bezeichnung Fachanwältin/-anwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorhanden sind. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen in einem Umfang von mindestens 10 Zeitstunden.

Fachanwälte für Familienrecht sind deshalb kompetente Ansprechpartner, wenn sich die Wege trennen oder wenn man bereits an eine "Scheidungsvorsorge" in Form eines Ehevertrages denkt, wenn man noch im "siebten Himmel schwebt".

 
Eng mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht, das ebenfalls zu meinem Leistungsangebot gehört. Ich halte regelmäßig Vorträge zu den Themen Erbrecht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Aktuelle Termine finden Sie unter dem Link "Aktuelles".

 
 © 2009 Rechtsanwältin Ahr