Welche Vorteile kann eine Online-Scheidung haben?
Eine unstreitige Scheidung ist kostengünstiger, der Streitwert reduziert sich - je nach Gericht - um 25-30%. Es ist nur ein Anwalt erforderlich, die nichtanwaltschaftlich vertretene Partei kann zwar keinen eigenen Scheidungsantrag stellen, diesem jedoch zustimmen. Folglich muss auch nur ein Anwalt bezahlt werden.
Eine unstreitige Scheidung spart Zeit, Nerven und Geld.
Diese Vorteile bestehen sowohl bei einer Online-Scheidung, als auch bei einer Scheidung aufgrund persönlicher Beratung
Durch das ab dem
1.9.2009 geltende Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit -
FamFG - können Scheidungen, die nach dem 1.9.2009 eingereicht werden, durch Abtrennung des Versorgungsausgleiches weiter beschleunigt werden.
So haben sich auch unstreitige Scheidungsverfahren bislang oft 10-12 Monate oder länger hingezogen, weil die Rentenauskünfte im Rahmen des Versorgungsausgleiches noch nicht vollständig vorlagen. Die Klärung dieser Rentenauskünfte kann einige Monate dauern, insbesondere wenn ungeklärte Versicherungszeiten bei einem der Parteien bestehen.
Nach neuem Recht ab 1.9.2009 ist eine Abtrennung des Versorgungsausgleiches gem. § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG möglich, wenn der Scheidungsantrag seit mindestens drei Monaten zugestellt ist, beide Ehegatten ihren Mitwirkungshandlungen zur Klärung der Versorgungsanwartschaften nachgekommen sind und beide die Abtrennung des Versorgungsausgleiches beantragt haben. Die Scheidung kann dann ausgesprochen werden, über den Versorgungsausgleich wird dann nach Auskunft der Versorgungsträger später im schriftlichen Verfahren entschieden.
Auch hier zeigt sich wieder, dass ein einvernehmliches Zusammenwirken der Partien viel Zeit und Nerven sparen kann.
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