Herzlich willkommen,
schön, dass Sie mich auf meiner Seite besuchen.
Ich möchte mich Ihnen kurz vorstellen
Seit 1998 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und gehöre der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes an. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet des Allgemeinen Zivilrechtes und als Fachanwältin für Familienrecht auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechtes.
Was Sie erwarten können
Sie dürfen selbstverständlich eine fachlich kompetente Beratung und engagierte Vertretung erwarten. Dabei halte ich es für sinnvoll, Konflikte zwischen den Parteien soweit wie möglich zu lösen, anstatt diese eskalieren zu lassen. Dies gilt besonders im Familienrecht, denn die Parteien sind oft ein Leben lang etwa durch gemeinsame Kinder verbunden. Aber auch in anderen Rechtsgebieten, wie dem Erbrecht besteht ein Verwandtschaftsverhältnis der Erben über den Erbfall hinaus fort.
Manchmal scheitert jedoch der Versuch, einvernehmliche Lösungen zu finden und Differenzen beizulegen. In diesem Falle werde ich Ihre begründeten Ansprüche auch gerichtlich mit Ihnen durchsetzen oder unberechtigte Forderungen Ihnen gegenüber zurückweisen.
Bei allem ist eine enge Kommunikation wichtig. Dabei wird nichts ohne vorherige Abstimmung mit Ihnen unternommen. Ständiger Kontakt ist mir wichtig und wird von mir als unverzichtbare Voraussetzung einer erfolgreichen und zufrieden stellenden Zusammenarbeit angesehen.